Trialog Lernplattform für das interkulturelle Dolmetschen

Auftragserteilung via Vermittlungsstelle

Die Auftragserteilung gestaltet sich je nach Gemeinde, Institution oder regionaler Vermittlungsstelle unterschiedlich. Auch allfällige interne Leitlinien, Abläufe und Finanzierungsmöglichkeiten müssen berücksichtigt werden.

Vorbereitung auf das Gespräch

Folgende organisatorische Fragen müssen in jedem Fall geklärt werden:

  • Welche Sprachen / Dialekte werden von den Gesprächsteilnehmenden (Klient, Patientin etc.) gesprochen? Woher stammen die Gesprächsteilnehmenden?
  • Wann und wo findet das Gespräch statt? Wie lange soll es dauern?
  • Worum geht es in dem Gespräch? Welche Informationen können der interkulturell dolmetschenden Person bereits vorgängig weitergegeben werden, damit sie sich optimal vorbereiten kann?
  • Welchen Einfluss könnten Alter, Geschlecht, Religion sowie die schichtspezifische und regionale Herkunft spielen, wenn sich die Gesprächsteilnehmenden und die interkulturell dolmetschende Person begegnen?

Beim interkulturellen Dolmetschen am Telefon gestaltet sich die Auftragserteilung insofern anders, als dass der Auftrag unmittelbar vor dem Einsatz erfolgt. Das heisst, dass der interkulturell dolmetschenden Person keine Zeit bleibt, sich auf den Einsatz vorzubereiten. Die Informationen, die sie zur kompetenten Erfüllung ihrer Dolmetschaufgabe benötigt, müssen darum in kürzester Form zu Gesprächsbeginn vermittelt werden. Hinzu kommen die technischen Aspekte (Freisprechanlage o.ä.) sowie die Tatsache, dass für die Auftragserteilung eine vorgängige Registrierung erforderlich ist.  

Institutionalisierung der Zusammenarbeit

Arbeiten Fachpersonen einer Institution regelmässig mit interkulturell Dolmetschenden zusammen, empfiehlt INTERPRET der Institution, die Fachpersonen mittels eines betriebsinternen Merkblattes über die Zusammenarbeit und den Ablauf zu informieren.

Mit einem Leistungsvertrag zwischen der auftragsgebenden Institution und der Vermittlungsstelle können die zu erbringenden Dolmetschdienste sowie grundsätzliche Absprachen über den Auftrag, die Qualitätssicherung und die Rechnungsstellung verbindlich festgehalten werden. INTERPRET hat beispielhaft einen Vertrag für die Leistungserbringung erarbeitet.

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